Internationale Kapitalgeber, Investoren bzw. Investorengruppen und Konzerne drängen in den deutschen Markt. Denn – „Made in Germany“ ist immer noch das unangefochtene Gütesiegel der deutschen Wirtschaft und seiner herausragenden Unternehmen. Zwangsläufig wollen daher viele internationale „Player“ an diesen Unternehmen und den zugehörigen Gewinnmöglichkeiten teilhaben.
Diese internationalen Akteure agieren in allen Größenklassen; zumeist aber im „oberen“ Segment. Ob börsennotiert, kapitalmarktorientiert oder völlig frei von diesen Zwängen – gemein haben alle die erforderliche Wirtschaftskraft, um im deutschen Markt zu investieren. Und dieser Markt braucht diese Investitionen, um seine alleinstehende Wettbewerbsfähigkeit auch in der Zukunft noch gewährleisten zu können.
In den meisten Fällen erfolgen entsprechende Beteiligungen ausländischer Investoren in mitarbeiterstarke Unternehmen. Der Umgang mit solchen Kollektiven bedarf selbstredend entsprechender Anstrengungen und perfekt vorbereiteter Finanzplanungsprozesse. Nur dann können „Übernahmen“ oder Beteiligungen erfolgreich sein.
Vielfach ein Problem oder gar einen „Dealbreaker“ stellen für ausländische Kapitalgeber der Umgang mit deutschen Pensionsverpflichtungen dar. Unkenntnis über das zugrunde liegende Rechtssystem und darüber hinaus unwissend über die zu beachtende Rechtsprechung samt den innewohnenden weitergehenden Usancen – neue Gesellschafter rennen oftmals in ein nicht zu kalkulierendes Ungemach mit ungewissem Ausgang. Nicht selten werden Transaktion dann kurz vor dem Abschluss noch abgesagt. Oder weitaus schlimmer: zunächst für erfolgreich befundene Transaktionen werden im Nachgang zu einer Fehlentscheidung. Die Auswirkungen können enorm sein: Personalabbau, Unternehmensuntergang, Einstellung von Pensionszahlungen mit Übergang auf die gesetzliche Insolvenzsicherung.
Ersichtlich ist daher auch an dieser Stelle, dass es auf den Einzelfall abgestimmter Spezial-Lösungen bedarf, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich am effizientesten sind. Auch sind zwingend „neue“ Beratungslösungen zu beschreiten, um den aktuellen Gegebenheiten dieser Zeit begegnen zu können.
Grundvoraussetzungen, analog der nationalen Umsetzung, um an dieser Stelle daher als adäquater Beratungspartner bzw. -umsetzer agieren zu können, sind:
- führender Marktzugang,
- Reputation,
- marktführende Führungspersönlichkeiten,
- herausragendes Spezialwissen,
- Einsatzbereitschaft,
- Unabhängigkeit,
- Flexibilität und
- der Zugriff auf erforderliche Umsetzungspartner.
Die Kenston Pension GmbH vereint all diese Erfordernisse und ist IHR PARTNER zur rechtssicheren Steuerung von vorhandenen Betriebsrentenverpflichtungen im Rahmen der erfolgreichen Umsetzung von Unternehmenstransaktionen.