BAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) erhält ihre komplexe Stellung im deutschen Rechtssystem sowie im zugehörigen internationalen Umfeld durch das interdisziplinäre Zusammenspiel der verschiedensten Rechtsgebiete des allgemeinen Privat- bzw. Zivilrechts und durch die deshalb erforderliche rechtskonforme sowie handhabungs- und haftungssichere Anwendung dieser Rechtsbereiche auf die zu erfüllenden Aufgabenstellungen.

Zu den Tätigkeiten der Kenston Pension GmbH zählen vor allem Beratungsleistungen für Unternehmensmandate aller Größenordnungen aus allen Bereichen in folgenden, beispielhaft aufgeführten, Rechtsgebieten der betrieblichen Altersversorgung:

  • Arbeitsrecht.
  • Umwandlungsrecht.
  • Gesellschaftsrecht.
  • Steuer- und Bilanzrecht.
  • Sozialversicherungsrecht.
  • Versicherungsvertragsrecht.
  • Rechts- und Rentenberatungsrecht.
  • Haftungsrecht.

Vor diesem Hintergrund führt die Kenston Pension GmbH u. a. folgende Dienstleistungen für ihre Kunden innerhalb der tangierten Rechtsgebiete aus:

  • Rechtliche, steuerliche und bilanzielle Begleitung bei der Implementierung, Auslagerung und fortlaufenden Betreuung sämtlicher Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
  • Hilfestellung und Beratung in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
  • Auswertung und Kommentierung sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Anweisungen sowie von Erlassen der Bundesbehörden (BMF-Schreiben).
  • Überprüfung und Auslegung von Tarifvertragsklauseln und Betriebsvereinbarungen.
  • Einbeziehung sämtlicher rechtlicher und steuerlicher Komponenten der privaten Altersversorgung in das interdisziplinäre Aufgabengebiet der betrieblichen Altersversorgung.
  • Verfassung rechtssicherer Versorgungszusagen für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung samt den ggf. notwendigen Gesellschafterbeschlüssen.
  • Bewertung von Versorgungswerken in Bezug auf Ausgliederungs-, Abspaltungs- und Auslagerungsmöglichkeiten.
  • Federführende Begleitung und Kontrolle von Ausgliederungs-, Abspaltungs- und Auslagerungsvorgängen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
  • Bewertung, Begutachtung, Restrukturierung und Auslagerung sämtlicher Versorgungswerke der betrieblichen Altersversorgung. Entsprechende Umsetzungen nach dem Umwandlungsgesetz und den Vorgaben des BGB (z. b. Schuldbeitritte bzw. Schuldübernahmen nach den §§ 414 BGB ff.).
  • Erstellung von versicherungsmathematischen Gutachten.
  • Anpassungsprüfungen gemäß § 16 BetrAVG samt entsprechender Umsetzung.
  • Internationale Rechnungslegung.