Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung spielt sich zu weiten Teilen im klassischen Zivilrecht ab. Somit sind Tangierungen beispielsweise mit dem Steuer-, Sozialversicherungs-, Arbeits und dem Bilanzrecht unabdingbar und folglich klassische Beratungsfelder für Rechtsberater. Jedoch vermittelt die Versicherungswirtschaft seit mehr als drei Jahrzehnten den Eindruck, dass die betriebliche Altersversorgung ausschließlich ein Produktthema ist und die zugehörige Rechtsberatung klassisches Nebengeschäft sei. Siehe zur diesbezüglichen Vertiefung der unerlaubten Rechtsberatung in den genannten Beratungsbereichen:
Auch die aktuelle Gerichtsbarkeit sollte in diesem Zusammenhang aufhorchen lassen: Denn der Bundesgerichtshof hat definitiv klargestellt, dass Rechtsberatung im Bereich der bAV nur durch zugelassene Rechtsberater erfolgen darf. Andernfalls drohen haftungsrechtliche Konsequenzen (vgl. BGH-Urteil vom 20.03.2008 – IX ZR 238/06; DB vom 02.05.2008, S. 983 – 985). Somit wird für den involvierten Berater bzw. Arbeitgeber deutlich, dass betriebliche Altersversorgung als „Beratungsgebiet“ und nicht als „Produktabsatzvehikel“ zu betrachten ist.
Somit wird für den qualitativ hochwertig agierenden Berater deutlich, dass betriebliche Altersversorgung als „Beratungsgebiet“ und „Dienstleistungsbereich“ und nicht als „Produktabsatzvehikel“ zu betrachten ist. Unterstrichen werden diese Gegebenheiten auch mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005:
Hierdurch hat das Themengebiet der betrieblichen Altersversorgung erhebliche Veränderungen erfahren, welche insbesondere die arbeits- und steuerrechtlichen Ausgestaltungs- und Anwendungsmöglichkeiten betreffen. Gleichzeitig kam es mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes zu einem steuerlichen Paradigmenwechsel in der betrieblichen Altersversorgung, nämlich weg von der vorgelagerten Besteuerung hin zur nachgelagerten Besteuerung. Betroffen hier von sind vor allem die versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung.
Es wird daher zusammenfassend deutlich, dass im weiten Feld der betrieblichen Altersversorgung hochwertige Fachkenntnisse unabdingbar sind, um Mandanten fach- und aufgabengerecht beraten zu können.
Die Kenston Pension GmbH übernimmt in diesem Zusammenhang als unabhängiges Rechtsberatungsunternehmen der betrieblichen Altersversorgung sämtliche diesbezüglichen rechts- und rentenberatenden Tätigkeiten und liefert ihren Kunden bzw. Mandanten ein allumfassendes sowie rechtssicheres bAV-Backoffice.