GGF-Versorgung

Unmittelbare Pensionszusagen (bzw. Versorgungszusagen) an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter-Vorstände von Kapitalgesellschaften gehören zum allgemeinen Ausstattungsstandard für diesen Personenkreis. Vor diesem Hintergrund ist dieses Beratungsfeld allgegenwärtig in der täglichen Beratungspraxis. Rechts-, Steuer- und Finanzberater bewegen sich in einem sehr komplexen und anspruchsvollen Aufgabengebiet der betrieblichen Altersversorgung.

Hauptansatzpunkte in der qualifizierten Beratung im Rahmen einer erteilten oder zu erteilenden Pensionszusage an den oben genannten Personenkreis sind, neben der unabdingbaren rechtlichen Würdigung und Überprüfung, die unternehmensinternen steuerlichen und bilanziellen Steuerungsmöglichkeiten durch den Einsatz einer Pensionszusage. Hieraus resultieren sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Sicht der versorgungsberechtigten Person mannigfaltige Vorteile und Auswirkungen.

Aufgrund der zuvor genannten steuerbilanziellen Steuerungsmöglichkeiten ist auch die Finanzverwaltung ständig mit der Prüfung von unmittelbaren Versorgungszusagen befasst und „erschwert“ den entsprechenden innerbetrieblichen Umgang. Die Erforderlichkeit einer hochqualifizierten Beratungsbegleitung ist daher offensichtlich und zwangsläufig.

Die Kenston Pension GmbH vereint diesbezüglich alle erforderlichen Fach- und Beratungskompetenzen und ist Ihr Partner zur rechtssicheren Einrichtung, Betreuung und Abwicklung bzw. Beendigung von genannten, unmittelbaren Versorgungszusagen.